AusstellerInnen finden hier alles, was Sie für Ihre SCHAU!-Teilnahme benötigen. Von Anmeldeunterlagen über weitere relevante Dokumente bis zu Serviceformularen.
MitarbeiterInnen und Aushilfen müssen für die gesamte Tätigkeitsdauer (inkl. Auf- und Abbau) auf dem Areal des Dornbirner Messequartiers angemeldet werden. Die Anmeldung muss bei den zuständigen Ämtern in Österreich vorgenommen werden. Vor Ort Kontrollen durch die zuständigen Behörden können durchgeführt werden. Als AusstellerIn der SCHAU! müssen Sie die notwendigen Unterlagen jederzeit vorweisen können.
Die Messe Dornbirn warnt vor Expo-Guide
Die Messe Dornbirn warnt vor der Organisation „Expo-Guide". Mehrere Aussteller der Messen in Dornbirn sind per Post von „Expo-Guide" kontaktiert worden - die Unternehmen wurden voraussichtlich in öffentlichen Messedatenbanken als Aussteller ausfindig gemacht.
Den Ausstellern wird die Listung in einer Online-Datenbank angeboten. Dabei nutzt „Expo-Guide" ein Formular, das dem Formular für die Katalogeinträge einiger Messeveranstalter ähnelt, und fordert die Aussteller auf, dieses für einen Eintrag in einem Online-Verzeichnis zu vervollständigen.Sobald Aussteller dieses Formular unterschreiben und an „Expo-Guide" zurücksenden, sind sie automatisch für drei Jahre vertraglich gebunden und müssen einen beachtlichen Geldbetrag bezahlen, ohne dass sie dafür in absehbarer Zeit Leistungen erwarten können.Die Messe Dornbirn warnt Aussteller vor der Organisation „Expo-Guide" und weist darauf hin, dass sie in keiner Weise mit „Expo-Guide" zusammenarbeitet und dieser Organisation nicht erlaubt hat, Namen oder Markenzeichen auf ihren Mailings zu verwenden.
Erlass zur Registrierkassenpflicht ab 2016
Der Erlass zur Registrierkassenpflicht wurde vom Bundesministerium für Finanzen 2016 veröffentlicht und ist seitdem gültig. Mit der Registrierkassenpflicht sollen Schwarzumsätze und Abgabenverkürzungen bekämpft werden. Faire Rahmenbedingungen für einen wettbewerbsfreundlichen Wirtschaftsstandort, für die heimischen UnternehmerInnen, sollen damit geschaffen werden.
Tax free shopping bei der SCHAU!
Voraussetzungen und Abwicklung des steuerfreien TouristInnenexports
Wareneinkäufe von TouristInnen, die aus Drittländern (nicht EU) kommen, sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Die folgende Information soll dazu beitragen, derartige Handelsgeschäfte fehlerfrei abzuwickeln.
Für Dienstleistungen rund um Ihren Messeauftritt empfehlen wir Ihnen gerne unsere Service PartnerInnen. Wir verfügen ebenso über Kooperationen mit regionalen und überregionalen Medien.